INNENAUSBAU LINKE
Inhaber: Michael Linke
Fontanestr. 162
16761 Hennigsdorf
Tel: 033024959235
Mobil: 0174-2580038
Web: www.innenausbau-linke.de
Mail: info@innenausbau-linke.de
Steuernummer: 053/245/00059
Handwerkskammer Potsdam
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Innenausbau Linke
§ 1 Geltungsbereich, Einbeziehung der VOB/B
(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Kunde“).
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
(3) Ist Gegenstand des Vertrages auch die Verlegung, der Einbau und/oder die Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist Vertragsgrundlage die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B (VOB/B) in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Diese geht den nachfolgenden Bestimmungen im Fall von Widersprüchen vor.
(4) Das Verlegen von Bodenbelag und Sockelleisten wird im Aufmaß als m² und laufende Meter abgerechnet. Türen und Fenster, deren Länge unter einem Meter betrifft, werden nicht abgezogen, sondern fallen unter die zu berechneten Längen.
§ 2 Lieferung, Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt ab Lager wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nachlieferung ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Beim Versand auf Wunsch des Kunden trägt dieser die tatsächlichen Transportkosten ab Lager in hierzu zählen auch die Verpackungskosten und die Kosten einer gegebenenfalls vom Kunde gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühre, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.
§ 3 Liefertermin
Der Liefertermin wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Teillieferungen sind zulässig.
(2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können, werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
Soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gilt dies nur, soweit wir vor dem Vertragsschluss mit ihm bereits ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderung) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
(2) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderung weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung der fälligen Vergütung, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und/oder die Ware aufgrund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, dürfen wir diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Rechnungen werden am Tag der Lieferung erteilt. Der Rechnungsbetrag ist, sofern keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, sofort und netto ohne jeden Abzug zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung.
(2) Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
§ 6 Mängel
(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt. Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden, soweit der Vertragsschluss für die Vertragsparteien ein beiderseitiges Handelsgeschäft darstellt, voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377,381 HGB) nachgekommen ist. Bei Ware, die zum Einbau oder zur sonstigen Weiterverarbeitung bestimmt ist, hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen.
(3) Die in den Materialien vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Adern und Naturfehler wie Poren als Mängel gesehen werden, sind naturgegebene Erscheinungen. Sie stellen keine Abweichung der Beschaffenheit, keinen Mangel oder wertmindernden Umstand dar.
(4) Wir übernehmen keine Gewährleistung für Materialien an Wänden dessen Untergrund aus Kalk-Gips-Putz besteht.
§ 7 Gerichtsstand
(1) Für die AGB und die Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Einheitsrechts, insb. des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist , soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
HINWEISE, LIEFERUNGS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN FÜR UNSERE KUNDEN
1. Die Preise:
Die Preise verstehen sich in € zuzüglich der gesetzlich geltenden MwSt., ab unserem Lager oder wenn vereinbart ab Werk (Lieferant- oder Produktionsstätte). Angebote gelten vorbehaltlich. Soweit aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, eine Veränderung der Materialkosten eintritt, behalten wir uns vor, die Preise entsprechend zu berichtigen. Das Verlegen von Bodenbelag und Sockelleisten wird im Aufmaß als (m² bzw. als laufende Meter abgerechnet. Türen und Fenster, deren Länge unter einem Meter betrifft, werden nicht abgezogen, sondern fallen unter die zu berechneten Längen.
2. Die Lieferungsmöglichkeiten:
Sämtliche Bestellungen werden nur unter Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeiten angenommen. Ereignisse höherer Gewalt wie Streik, Betriebsstilllegung, Betriebsstörung, Wagen- oder Behältermängel, Bahnsperren, sowie in der Beschaffenheit bei unseren Lieferanten und sonstige unvorhergesehene Fälle, entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen. Angegebene Lieferzeiten sind nur als annährend zu betrachten und beginnen erst nach Klarstellung des Auftrages.
Selbstverständlich werden die Lieferzeiten soweit nur irgend möglich, pünktlich eingehalten: indessen bemerken wir ausdrücklich, dass wir Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung grundsätzlich ablehnen. Aus einer etwa verspäteten Lieferung kann nicht das Recht zum Rücktritt vom Vertrag abgeleitet werden. Zwischenverkauf vorbehalten.
3. Der Versand:
Der Versand erfolgt ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.
4. Die Materialbeschaffenheit :
Das Material können, bedingt durch Herstellung, nie ganz einheitlich geliefert werden. Die Lieferung erfolgt nach vorgelegten Durchschnittsmustern, trotzdem müssen Abweichungen hinsichtlich Stärke, Farbe, Gewicht, Oberflächenbeschaffenheit und Fleckigkeit toleriert werden. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass der allgemeine Charakter der Platten gewahrt bleibt.
5. Das Material Naturstein:
Die in den Materialien vorkommenden Farbunterschiede, Trübungen, Adern und Naturfehler wie Poren als Mängel gesehen werden, sind naturgegebene Erscheinungen. Sie stellen keine Abweichung der Beschaffenheit, keinen Mangel oder wertmindernden Umstand dar. angesehen werden, sind naturgegebene Erscheinungen. Sie bedeuten keine Wertminderung und sind daher nicht zu beanstanden.
6. Die Beanstandungen:
Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich anzuzeigen. Die Prüfung der Ware hat stets vor dem Verlegen stattzufinden. Reklamationen bei bereits verlegtem Material können nicht anerkannt werden.
7. Die Zahlung:
Der Kaufpreis ist bei der Lieferung fällig, die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf einer Vereinbarung. Wir behalten uns vor, Vorauszahlungen in bar oder Leistung einer Sicherheit auch für schon bestätigte Aufträge vor Absendung der Ware zu verlangen, wenn dies nach unserem Ermessen die Sicherstellung der vereinbarten Kaufsumme bedingt. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe der geltenden Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet.
8. Die Warenrücknahme:
Ein Recht auf Warenrücknahme gelieferter Ware hat der Besteller nicht. Rücknahme von Lagerware nur nach Absprache, hier berechnen wir 15% des Warenwertes.
9. Der Eigentumsvorbehalt:
a) Der Käufer erkennt ausdrücklich an, dass der nachstehende Eigentumsvorbehalt für alle Lieferungen vereinbart gilt.
b) Wir behalten uns bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und der etwa anfallenden Zinsen und Kosten das Eigentum an der gelieferten Ware vor.
c) Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei Zahlungen per Schecks bis zu deren vollständigen Einlösung bestehen.
10. Die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge:
Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet.
Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb 10 Tagen schriftlich widersprochen wird.
Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB/B) Vertretungsgrundlage. Wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB/B (gültige Fassung) in unseren Verkaufs-Büroräumen an. Wir übernehmen keine Gewährleistung für Sockelleistenarbeiten an Wänden dessen Untergrund aus Kalk-Gips-Putz besteht.
12. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand:
Ausschließlicher Erfüllungsort ist unser Firmensitz, Gerichtsstand ist in Hennigsdorf.
Die Unwirksamkeit eines Teiles dieser Bedingung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde, lässt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt.
13. Die Unwirksamkeitsklausel, Änderungen:
Alle Änderungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Teile durch Gesetz oder Einzelvertrag wegfallen, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
14.Herausgabe von Rohdaten und Quelldaten
Die von Innenausbau Linke erstellten Rohdaten oder Quelldaten (kurz Vorlagen) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz (UrhG). Für eine Herausgabe bedarf es einer ausdrücklichen Vereinbarung. Der Mehrpreis für die Herausgabe sind 50% der Gesamtkosten für die Vorlage (Idee, Konzeption, Gestaltung,Satz, Reinzeichnung, Erstellung der Druckvorlage, Jobhandling und Nutzungsrechte).
15. Versandwege
Versendungen erfolgen auf Risiko des Vertragspartners von Innenausbau Linke. Die Versendung von Druckunterlagen, Freigabeerklärungen oder anderen wichtigen Unterlagen erfolgt durch Boten oder ähnlichen privaten Dienstleistern, sofern vertraglich ausdrücklich nichts anderes zwischen den Vertragsparteien vereinbart ist.
16. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Hennigsdorf.
Bei allen Streitigkeiten, auch für den Fall eines nicht wirksamen Vertrages, ist, wenn der Vertragspartner von Innenausbau Linke Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Gerichtsstand Hennigsdorf. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Vertragspartners von Innenausbau Linke zu klagen.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Vertragspartner von Innenausbau Linke seinen Firmensitz im Ausland hat.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder des mit Innenausbau Linke geschlossenen Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder diese AGB oder der geschlossene Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen haben die Parteien eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung nach ihrem rechtlichen Gehalt und ihrer wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke haben die Parteien zur Ausfüllung der Lücke eine solche Bestimmung zu vereinbaren, die sie nach dem Gesamtgehalt dieser AGB und/oder des mit motus geschlossenen Vertrages und seinen rechtlichen Regelungen bei Abschluss dieses Vertrages oder einer späteren Änderung vereinbart hätten, wenn sie zu diesem Zeitpunkt das Vorhandensein der Lücke bedacht hätten.
Stand: 01.01.2020
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